Datenschutzinformationen für Presseausweise

Wenn Sie sich mit einem Antrag auf Ausstellung eines bundeseinheitlichen Presseausweises an einen durch die Ständige Kommission beim Deutschen Presseraut anerkannten Verband wenden oder dieser Verband Sie im Zuge der Antragstellung kontaktiert, verarbeitet der Verband im erforderlichen Umfang Ihre personenbezogenen Daten. Gemäß Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) gibt der ausstellende Verband Ihnen hierzu folgende Informationen:

1. VERANTWORTLICHE STELLE IM SINNE DES DATENSCHUTZRECHTS

MVFP MEDIENVERBAND DER FREIEN PRESSE e.V.
Herr Dirk Platte Haus der Presse Markgrafenstraße 15 10969 Berlin
Tel.: +49 (30) 72 62 98 – 0
Fax: +49 (30) 72 62 98 – 103
dirk.platte@mvfp.de

2. BEZEICHNUNG DER VERARBEITUNGSTÄTIGKEIT, ZWECKE UND RECHTSGRUNDLAGE DER VERARBEITUNG

Um den Antrag auf Ausstellung eines Presseausweises bearbeiten zu können, benötigt der Verband einige Angaben. Diese Daten werden im Rahmen der Beantragung und Ausstellung verarbeitet. Aus dem zwischen Ihnen und dem Verband zu schließenden Vertrag folgt die Verpflichtung zur Angabe der Daten, da sonst keine Ausstellung erfolgen kann. Dies gilt auch, wenn ein Dritter (z. B. der Verlag, der Arbeitgeber, das Sekretariat) die Anmeldung für Sie vornimmt. Ihre Daten werden erhoben und verarbeitet,
• um bundeseinheitliche Presseausweise an Journalistinnen und Journalisten auszustellen. Im Einzelnen hat der Verantwortliche zu prüfen, ob der/die Antragsteller/-in eine hauptberufliche journalistische Tätigkeit ausübt. Dieses muss glaubhaft belegt werden. Hierbei sind die Bewertung der Kriterien für den Bezug von Presseausweisen (vgl. § 9 Abs. 1 der Vereinbarung) und die Gewichtung der Gründe für die Verweigerung der Ausgabe oder für eine Entziehung von Presseausweisen (vgl. § 10 Abs. 2 der Vereinbarung) erforderlich.
• zur Wahrung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO) unseres Verbandes, anderer ausgabeberechtigter Verbände und der Gremien des Deutschen Presserates (Ständige Kommission und Selbstverwaltungsgremium). Das berechtigte Interesse liegt vor, wenn die Ständige Kommission oder das Selbstverwaltungsgremium nach § 10 Abs. 3 der Vereinbarung Missbrauchskontrollen und Schritte zur Vermeidung der Doppelbeantragung im Falle von Zweitbeantragungen durchführen.
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit den Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) für den Zweck der Vertragsbegründung, -durchführung, -erfüllung sowie zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen. Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertrag bzw. Vorvertrag) verarbeitet.
Darüber hinaus kann eine Verarbeitung ggf. zur Wahrung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) von uns oder Dritten erfolgen; hierüber werden wir Sie unter Angabe des berechtigten Interesses gesondert informieren, soweit dies gesetzlich vorgegeben ist.

3. EMPFÄNGER DER DATEN

Wir geben Ihre personenbezogenen Daten innerhalb unseres Verbands ausschließlich an die Bereiche weiter, die diese Daten zur Ausstellung und Bearbeitung der Presseausweise benötigen.
Eine Datenweitergabe an Empfänger außerhalb des Verbandes erfolgt ansonsten nur, wenn die Datenübermittlung vertraglich vereinbart worden ist, Sie hierin eingewilligt haben, nach der Vereinbarung zwischen Presserat und Innenministerkonferenz oder wir gesetzlich dazu verpflichtet sind.
Unter diesen Voraussetzungen können Empfänger personenbezogener Daten z. B. sein:
• Öffentliche Stellen und Institutionen (z. B. Staatsanwaltschaft, Polizei, Aufsichtsbehörden, Finanzamt) bei Vorliegen einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung.
• Empfänger, an die die Weitergabe zur Vertragsbegründung oder -erfüllung unmittelbar erforderlich ist, wie z. B. Arbeitgeber, Verlage, etc.
Nach der Vereinbarung zwischen Presserat und Innenministerkonferenz kann eine Weiterleitung aus den nachfolgenden Gründen erfolgen:
• Auskunftspflicht des Verbandes gegenüber der Ständigen Kommission (§ 3 Abs. 2) in Bezug auf alle Angelegenheiten, die die Ausgabeberechtigung und das Verfahren der Ausstellung von bundeseinheitlichen Presseausweisen betreffen.
• Wechselseitige Unterrichtung der anderen anerkannten Verbände über Missbrauchsfälle (§ 7 Abs. 7). Hierdurch sollen alle ausstellungsberechtigten Verbände über Missbrauchsaktivitäten infor-miert werden, um dadurch Rückschlüsse auf die Intensität ihrer Prüfverfahren ziehen zu können.
• Wechselseitige Unterrichtung der anderen anerkannten Verbände über Fälle der Ablehnung und Entziehung (§ 10 Abs. 3): Hierdurch soll dem hohen Missbrauchsrisiko begegnet werden, das durch eine Antragstellung bei unterschiedlichen ausstellungsberechtigten Verbänden entsteht. Es soll vermieden werden, dass Verbände Presseausweise ausstellen, deren Ausstellung bereits von anderen ausstellungsberechtigten Verbänden abgelehnt wurden.
• Anonymisierte Meldung zur Jahresstatistik seitens des Verbandes an das Selbstverwaltungs-gremium und die Ständige Kommission (§ 14 Abs. 1).

4. ÜBERMITTLUNG IN EIN DRITTLAND

Eine Übermittlung in ein Drittland oder eine internationale Organisation ist nicht beabsichtigt.

5. DAUER DER DATENSPEICHERUNG

Soweit erforderlich, verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer unserer Geschäftsbeziehung.
Darüber hinaus unterliegen wir verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenordnung (AO) ergeben. Die dort vor- gegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen drei bis zehn Jahre.
Schließlich beurteilt sich die Speicherdauer auch nach den gesetzlichen Verjährungsfristen, die zum Bei- spiel nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in der Regel drei Jahre, in gewissen Fällen aber auch bis zu zehn Jahre betragen können.

6. IHRE RECHTE

Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO, das Recht auf Mitteilung nach Art. 19 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art. 20 DSGVO.
Zur Wahrung Ihrer Rechte können Sie uns jederzeit unter den oben genannten Daten kontaktieren.
Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs.
Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist: Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht Promenade 27 (Schloss), 91522 Ansbach
Sofern die Verarbeitung von Daten auf Grundlage einer Einwilligung durch Sie beruht, sind Sie gem. Art. 7 DSGVO berechtigt, die Einwilligung in die Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt. Bitte beachten Sie, dass wir bestimmte Daten für die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben ggf. für einen bestimmten Zeitraum aufbewahren müssen.

7. STAND
Diese Datenschutzinformation datiert vom 31.03.2022