02 Dez. Tarifabschluss im Zeitschriftengewerbe für Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern
Posted at 11:49h
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Für Angestellte des Zeitschriftenverlagsgewerbes in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern konnte nunmehr ein Tarifabschluss erzielt werden:
- Der Gehaltstarifvertrag für Angestellte des Zeitschriftenverlagsgewerbes in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern vom 1. Mai 2019, gültig bis 30. April 2021, wird wieder in Kraft gesetzt.
- Mit der Gehaltsabrechnung für Januar 2022 werden die Tarifsätze der Angestellten in den Zeitschriftenverlagen um 2 Prozent erhöht.
- Mit der Gehaltsabrechnung für Januar 2023 werden die Tarifsätze der Angestellten in den Zeitschriftenverlagen um weitere 2 Prozent erhöht.
- Die Ausbildungsvergütung beträgt ab 1. Januar 2022
- 960,– € im ersten Ausbildungsjahr,
- 1.060,– € im zweiten Ausbildungsjahr,
- 1.130,– € im dritten Ausbildungsjahr.
- Die Laufzeit der Tarifvereinbarung beträgt 30 Monate, beginnend mit dem 1. Mai 2021. Der Gehaltstarifvertrag ist mit monatlicher Frist erstmals kündbar zum 31. Oktober 2023.