Ergebnis erzielt bei den Gehaltstarifverhandlungen für Angestellte im Verlagswesen in Niedersachsen und Bremen

Die Tarifverhandlungen über den Gehaltstarifvertrag für die Länder Niedersachsen und Bremen konnten nunmehr durch die Unterschrift der Tarifvertragsparteien abgeschlossen werden.

Der Tarifvertrag war seit Anfang 2019 gekündigt, aber durch interne Problematiken kamen erste Gespräche erst im Sommer 2020 zustande, die überwiegend virtuell geführt wurden.

Insbesondere im Hinblick auf die besondere Situation in der Pandemie haben die Tarifvertragsparteien entschieden, den Gehaltstarifvertrag ohne Veränderung der Tabellenentgelte wieder in Kraft zu setzen.  Er kann mit einer Monatsfrist zum 31.12.2021 gekündigt werden.

Der zum 31.12.2020 ausgelaufene Tarifvertrag für Altersteilzeit wurde für weitere 4 Jahre verlängert.

Als Ausgleich für die Zeit ohne Tariferhöhungen wurde vereinbart, dass tarifgebundene Arbeitgeber Ihren Arbeitnehmer:innen im Jahr 2021 zwei zusätzliche Urlaubstage gewähren. Die freien Tage sind wie Urlaubstage zu behandeln, finden jedoch bei der Berechnung des Urlaubsgeldes keine Berücksichtigung. Sie sind bis zum 31.03.2022 „in Natura“ zu nehmen, andernfalls entfallen sie. Eine Abgeltung der Urlaubstage findet nicht statt. Sollten Beschäftigte in der Zeit zwischen dem 01.06.2021 und dem 31.12.2021 in die tarifgebundenen Verlage eintreten oder ausscheiden, so sind die beiden freien Tage anteilmäßig zu gewähren.