Tarifabschluss für Redakteurinnen und Redakteure an Zeitschriften angenommen

Nach Ablauf der Erklärungsfrist ist nunmehr die Tarifvereinbarung in Kraft getreten. Folgender Abschluss wurde vereinbart:

Die Tarifgehälter werden mit dem Aprilgehalt 2023 um 4,4 Prozent angehoben. Ab 1. März 2024 steigen die Gehälter um einen monatlichen Festbetrag in Höhe von 125 Euro. Ab April 2023 erhalten die Redakteurinnen und Redakteure sowie die Volontärinnen und Volontäre eine monatliche Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 125 Euro bis zum Ende der Laufzeit am 30. September 2024. Die Prämie erhalten Teilzeitmitarbeiterinnen und -mitarbeiter anteilig. Sie ist mit bereits geleisteten Prämienzahlungen verrechenbar. Die Arbeitgeber haben wahlweise die Möglichkeit, die monatliche Inflationsausgleichsprämie in Teilen oder insgesamt als Einmalbetrag vorzeitig auszuzahlen. Volontärinnen und Volontäre erhalten ebenfalls eine lineare Gehaltserhöhung in Höhe von 4,4 Prozent ab April 2023 und ab 1. März 2024 eine Festbetragserhöhung von 100 Euro.

Die neue Gehaltstabelle finden sie hier: