Tarifabschluss im Zeitschriftengewerbe für Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern

Für Angestellte des Zeitschriftenverlagsgewerbes in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern konnte nunmehr ein Tarifabschluss erzielt werden:

  1. Der Gehaltstarifvertrag für Angestellte des Zeitschriftenverlagsgewerbes in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern vom 1. Mai 2019, gültig bis 30. April 2021, wird wieder in Kraft gesetzt.
  2. Mit der Gehaltsabrechnung für Januar 2022 werden die Tarifsätze der Angestellten in den Zeitschriftenverlagen um 2 Prozent erhöht.
  3. Mit der Gehaltsabrechnung für Januar 2023 werden die Tarifsätze der Angestellten in den Zeitschriftenverlagen um weitere 2 Prozent erhöht.
  4. Die Ausbildungsvergütung beträgt ab 1. Januar 2022
    1. 960,– € im ersten Ausbildungsjahr,
    2. 1.060,– € im zweiten Ausbildungsjahr,
    3. 1.130,– € im dritten Ausbildungsjahr.
  5. Die Laufzeit der Tarifvereinbarung beträgt 30 Monate, beginnend mit dem 1. Mai 2021. Der Gehaltstarifvertrag ist mit monatlicher Frist erstmals kündbar zum 31. Oktober 2023.